Am Stadtholz 18, 33609 Bielefeld
0521 / 51 2301 - Notruf: 112

Kampfmittelüberprüfung

ACHTUNG:

Bei Munitionsfunden gilt: Fundmunition, auch kleinste Munitionsreste, nicht berühren!
SOFORT die Leitstelle der Feuerwehr (Tel. 0521 51-2301) oder die Polizei (Tel. 0521 545-0) benachrichtigen!

Kampfmittelüberprüfung –
Feuerwehramt als Sonderordnungsbehörde

Innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld ist das Feuerwehramt als Sonderordnungsbehörde für die Abwehr von Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen können, zuständig.

Um Gefahren zu vermeiden, wird im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens geprüft, ob Hinweise auf Kampfmittel vorliegen. Hierzu sollte spätestens drei Monate vor Baubeginn ein Antrag beim Feuerwehramt der Stadt Bielefeld gestellt werden:

Online-AntragPDF-Antrag


Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns gern während unserer Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr
unter der Rufnummer 0521 – 51 3840 an.

Kontakt

Einzureichende Unterlagen

Gemäß § 13 Satz 2 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) muss ein Baugrundstück für bauliche Anlagen geeignet sein. Dieses schließt die Überprüfung des Grundstückes auf Kampfmittel grundsätzlich ein. Der Nachweis ist unumgänglich, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen. Die baurechtliche Pflicht zur Klärung ob Kampfmittel bei einem zu bebauenden Grundstück konkret zu vermuten sind und die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen zur Ausräumung dieses Verdachtes, liegen grundsätzlich in der Verantwortung des Eigentümers bzw. der Eigentümerin.


Achtung!
Wenn Sie das Grundstück innerhalb der letzten 12 Monate erworben haben, lassen Sie uns bitte einen Nachweis des Notars zukommen, der belegt, dass die Eintragung in das Grundbuch vorgenommen wurde.
Eine Vormerkung im Grundbuch oder der Kaufvertrag allein reichen für einen Eigentumsnachweis nicht aus!

Das gesamte Bielefelder Stadtgebiet gilt als Bombenabwurfgebiet. Aus diesem Grunde sollte bei jedem Bauvorhaben mit Erdeingriffen ein Antrag auf Kampfmittelüberprüfung gestellt werden.

Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, reichen Sie das Antragsformular bitte vollständig ausgefüllt mit Lageplan, Bauplan und ggf. Vollmacht ein:

Lageplan des Baugrundstücks

Der eingereichte Lageplan sollte im Maßstab  1:1000 sein und mindestens einen Straßenname mit Hausnummer oder die Flurstücknummer beinhalten.
Des weiteren sollte die Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche (inkl. erforderl. Leitungen) eindeutig eingezeichnet werden.

Die Stadt Bielefeld bietet Ihnen im Internet Kartenmaterial für Lagepläne an.
Unter “Planen und Bauen” finden Sie die erforderliche Ansicht.
Über die Menüleiste links können Sie Adressen suchen, den Maßstab auf 1:1000 einstellen und den Ausschnitt drucken (und auch als *pdf erstellen).

Online-Kartendienst

Bauplan

Maßstabsgetreue Darstellung der geplanten Baumaßnahme.

Der Umfang und die Lage der Baumaßnahme müssen erkennbar sein. Es kann auch dargestellt werden, in welchem Umfang Straßen und Nachbargrundstücke z.B. von Anschlussleitungen (Strom-, Wasser-Leitungen, Kanal etc.) betroffen sind.

Informationen zu Kosten

Der Antrag auf Kampfmittelüberprüfung beim Feuerwehramt der Stadt Bielefeld ist kostenlos!
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe trägt grundsätzlich  die Kosten für die Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen (Auswertung der Luftbilder, Oberflächensondierung und Auswertung, Entschärfung sowie Abtransport und Vernichtung von Kampfmitteln, …), die durch Kampfmittel der Weltkriege verursacht wurden.



Eventuell entstehende Kosten sind abhängig vom Einzelfall. Es gibt auch Fälle, in denen keine Kosten entstehen. ABER …

… Kosten für den Eigentümer/ die Eigentümerin können entstehen, wenn aufgrund der Luftbildauswertung eine potenzielle Kampfmittelbelastung festgestellt wird und daraufhin weitergehende Maßnahmen zur Kampfmitteluntersuchung und ggf. -beseitigung ergriffen werden.

Die Kosten für sogenannte vorbereitende, begleitende als auch nachbereitende Maßnahmen gehen zu Lasten des Grundstückseigentümers/ der Grundstückseigentümerin. Darunter fallen Kosten, die z.B. aufgrund nachfolgender Maßnahmen entstehen:

Bewuchs in der zu untersuchenden Fläche entfernen (z.B. Bäume, Sträucher, Hecken, Gräser u. ä.)

Beseitigung von offensichtlich eisenhaltigen Auffüllungen (z.B. Schotter, Verfüllmaterial, Aufschüttungen)

Die zu untersuchende Fläche muss in der Örtlichkeit eindeutig erkennbar gemacht werden (z.B. durch Zäune, natürliche Grenzen, Baugrube)

Kosten für zusätzliche Untersuchungstermine durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst, die aufgrund unzureichend vorbereiterer Flächen notwendig werden

Wiederherstellung der Ausgangssituation

Runderlass Kostentragung in der Kampfmittelbeseitigung

Das allgemeine Verfahren der Kampfmittelüberprüfung

Ablaufschema KMU

Um Gefahren zu vermeiden, ggf. entstehende Kosten abschätzen zu können und mögliche Verzögerungen bei der Bauausführung zu vermeiden, ist eine Antragstellung spätestens drei Monate vor Baubeginn erforderlich.

Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags wird die zu überprüfende Fläche an die Bezirksregierung Arnsberg weitergeleitet, welche die örtlichen Ordnungsbehörden mit speziell ausgebildetem Personal und entsprechender Technik unterstützt.

Dort erfolgt eine weitergehende Überprüfung des Grundstücks anhand der Auswertung historischer Luftbildaufnahmen der Alliierten, die diese gegen Kriegsende zu Dokumentationszwecken aufgenommen haben. Dabei wird das jeweilige Grundstück auf erkennbares Kriegsgeschehen wie z. B. Stellungen, Schützengräben, Artillerietätigkeit, Bombardierung oder Blindgängerverdachtspunkte untersucht. Falls die Luftbildauswertung den Kampfmittelverdacht erhärtet, können weitere Maßnahmen erforderlich werden, wie z. B. das Absuchen von Flächen und Baugruben durch eine Oberflächensondierung.

Sollten die Sondierungsmaßnahmen zu Ergebnissen führen, die einen Kampfmittelverdacht konkretisieren, werden weitere Maßnahmen zur Freilegung der Verdachtsstelle und Beseitigung bzw. Räumung der gefundenen Kampfmittel eingeleitet.
Die geborgene und als transportfähig eingestufte Munition oder das ggf. entschärfte Kampfmittel werden dann einem Munitionszerlegebetrieb der Bezirksregierung Arnsberg zugeführt und dort vernichtet.

Neue Kampfmittelverordnung seit dem 01.06.2022


Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie beispielsweise Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. erfordern die Durchführung von Bohrlochdetektionen.
Das Verfahren zur Durchführung der Bohrlochdetektion sowie die Aufgrabung von Verdachtsmomenten wurden zum 01.06.2022 gemäß der Kampmittelverordnung NRW vom 16.03.2022 geändert.
Gemäß §3 der Kampfmittelverordnung NRW ist der Bauherr nunmehr selbst für die Durchführung dieser Maßnahmen verantwortlich und trägt die Kosten.
Infolgedessen entfällt das bisherige Antragsverfahren für die Beauftragung von Bohrlochdetektionen sowie der Aufgrabung von Verdachtsmomenten bei dem Kampmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg.
Weitere Informationen sind dem Leitfaden zu der Änderung der Kampfmittelverordnung, der über den nachstehenden Link aufgerufen werden kann, zu entnehmen:

Leitfaden Kampfmittelverordnung

Kampfmittelüberprüfung durch das Feuerwehramt – Aufgaben als kommunale Sonderordnungsbehörde

Die Aufgabe der Gefahrenabwehr im Sinne des § 1 Absatz 1 Ordnungsbehördengesetz NRW des Landes Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) ist es, die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen. Darunter zählen folglich auch Gefahren die von Kampfmitteln ausgehen. Zuständig innerhalb der Stadtverwaltung Bielefeld ist hierfür das Feuerwehramt als Sonderordnungsbehörde.

Die Abteilung „Allgemeine Verwaltung und Bevölkerungsschutz“ nimmt im Rahmen der Kampfmittelüberprüfung folgende Aufgaben wahr:

Beratung

Beratung von Bürgerinnen und Bürgern zu Fragen der Kampfmittelüberprüfung

Bearbeitung

Bearbeitung der Antragsverfahren zur Überprüfung eines Grundstückes nach Kampfmitteln

Zusammenwirken

Abstimmung und Empfehlung von Maßnahmen zur Vorbereitung eines Grundstückes zur Kampfmittelsondierung und Kampfmittelbeseitigung in Zusammenarbeit mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe

Gefahrenabwehr

Vorbereitung und Lenkung von Gefahrenabwehrmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung (z.B. Evakuierungen)